Monitorreklamation

Begonnen von Dey, 27. April 2008, 01:05:07

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Dey

okay. Danke für die Hilfe. Da ich mit dem Monitor sowieso nur semizufrieden bin, werde ich davon absehen, ihn zu reklamieren und stattdessen schleunigst Geld für einen neuen sparen  ;)


thread abgetrennt von hier - fooamp

fooamp


Dey

ZitatDes Weiteren muss angemerkt werden, dass ein Rücktrittsrecht nicht bei jedem Fall einer vertraglichen Leistungsstörung gegeben ist. Der Abs. 5 Satz 2 des § 323 BGB legt fest, dass bei unerheblichen Pflichtverletzungen, insbesondere geringfügige Mängel, der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen ist. Allerdings kann dann zum Beispiel bei Kaufverträgen eine Minderung des Kaufpreises verlangt werden. Anders ist es wiederum, wenn eine der Vertragsparteien eine bestimmte Eigenschaft der Sache oder Leistung vertraglich zugesichert hat. Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist niemals ein unerheblicher Mangel.

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fooamp

Ich meine nur: Der Monitor hat einen Fehler. Angenommen alle Monitore dieser Reihe haben dieses Problem, weil sie nicht genug abgeschirmt sind in ihren Leitungen oder was auch immer, wäre das für mich ein Grund, vom Kauf zurückzutreten (nein, ich bin kein Jurist), es zumindest zu versuchen. Und selbst, wenn nicht möglich, würde ich den Fehler nicht einfach auf sich beruhen lassen.

Dey

ja, du hast Recht. Ich werd mich mal mit dem Onlineshop in Verbindung setzen und das reklamieren. Und evtl. kriege ich ja einen neuen TFT, den ich dann verticken kann^^